Die Treene ist nach dem Ausweisungsverfahren der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) als Vorranggewässer der Kategorie A eingestuft worden. Zur Kategorie A gehören Fließgewässer, in denen alle typrelevanten Qualitätskomponenten ein Potential aufweisen und in denen Maßnahmen zum Einreichen des guten ökologischen Zustandes realisierbar erscheinen. Ein Kriterium für die Qualität eines Fließgewässers ist die longitudinale Durchgängigkeit des Wasserkörpers bis in die Quellbereiche hinein.
Um zukünftig eine Durchgängigkeit der Treene im Sinne der EU-WRRL zu erreichen, sollen die im Bereich der Gemeinde Treia vorhandenen Bauwerke über die gesamte Gewässerbreite als naturnahe Sohlengleiten umgebaut werden. Dabei sollen die Belange des Wassertourismus berücksichtigt werden. Gleichzeitig soll der vorhandene Sandtrieb, der unterhalb von Treia zu Problemen führt, durch einen naturnahen Sandfang im Oberwasser unterbunden werden.