Mitglieder

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Im Rahmen der Gründung des Verbandes im Jahre 1968 wurden alle Grundstücke im Verbandsgebiet dem Wasser- und Bodenverband Mittlere Treene zugewiesen, d. h. jeder heutige Eigentümer und Erbbauberechtigte eines Grundstückes ist Miitglied des Verbandes (dingliche Mitgliedschaft). Die Mitgliedschaft endet nur, wenn das Grundstück verkauft oder vererbt wird. Sie geht dann automatisch auf den Rechtsnachfolger über.

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